Sportfischerkurs
Die Fischerprüfung ist in vielen Bundesländern rechtliche Voraussetzung, um in Deutschland zu angeln, denn erst die bestandene Fischerprüfung legitimiert die Beantragung des Fischereischeins. Weitere Informationen siehe auch Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V..
Im Einzelnen werden folgende Fachbereiche behandelt:
- Allgemeine Fischkunde
- Spezielle Fischkunde
- Gewässerökologie und Fischhege
- Gerätekunde, Fangtechnik, Behandlung und Verwertung von Fischen
- Gesetzeskunde
Die bestandene Prüfung, die aus 60 Fragen besteht, ist die Voraussetzung für die Beantragung eines Fischereischeines.
Jugendliche erhalten bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres einen Jugendfischereischein, spätestens dann muss aber die Fischerprüfung absolviert werden.
Damit aber nicht genug, denn zur Ausübung der Fischerei ist ein Erlaubnisschein für diejenigen Gewässer erforderlich, an denen man den Angelsport ausüben will.
Diese Erlaubnisscheine werden durch die Gewässereigentümer und Pächter ausgegeben. Wird man in einem Verein Mitglied, so erhält man den Erlaubnisschein vom Verein.
Der Angelsportverein Freiburg bietet seit vielen Jahren, jeweils im Herbst einen Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung an. Zwischen 30 und 50 Teilnehmer werden durch geschulte Ausbilder auf die Prüfung vorbereit. Um die Grundlagen und damit die Zulassung zur Fischerprüfung zu erlernen sind 30 Pflichtstunden erforderlich.




